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Grundstücksrecht
Kein Grundstückskauf ohne anwaltliche Prüfung: Due Diligence, Vertragsverhandlung und Begleitung bei Gewährleistung, Erschließungskosten und Dienstbarkeiten.
Mehr erfahrenKanzlei für Immobilienrecht · Magdeburg
Kauf, Miete, Wohnungseigentum, Nachbarrecht, Maklerrecht – bei mir sprechen Sie immer direkt mit dem Anwalt.
0391 – 59 776 556 Sternstraße 33, 39104 Magdeburg
Kompetenzen
Fünf Rechtsgebiete rund um die Immobilie – aus einer Hand.
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Kein Grundstückskauf ohne anwaltliche Prüfung: Due Diligence, Vertragsverhandlung und Begleitung bei Gewährleistung, Erschließungskosten und Dienstbarkeiten.
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Unser Schwerpunkt: Wohn- und Gewerberaummietverträge, Mieterhöhungen, Mängel, Kaution, Kündigung und Räumung – für Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen.
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Kaufvertragsprüfung zum Pauschalpreis, Begleitung von Eigentümerversammlungen und rechtssichere Beschlüsse – für Eigentümer, WEGs und Verwalter.
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Grenzstreitigkeiten, Abstandsflächen, Bepflanzung und Lärm: Wir setzen auf diplomatische Lösungen – und vertreten Sie konsequent, wenn es vor Gericht geht.
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Maklerverträge, Provisionsstreitigkeiten und AGB-Gestaltung: Wir schützen Käufer vor unberechtigten Forderungen – und Makler vor Honorarausfall.
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Die Kanzlei
Ich berate und vertrete Eigentümer, Mieter, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Makler in Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt – von der Vertragsprüfung bis zur Vertretung vor Gericht.
„Bei mir sprechen Sie nicht mit einer anonymen Großkanzlei – sondern immer direkt mit dem Anwalt, der Ihren Fall führt.“
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht
Kanzleisitz im Herzen Magdeburgs
Vertretung vor Gerichten in ganz Sachsen-Anhalt
Eine Immobilie ist meist die größte Investition des Lebens. Sie verdient den besten rechtlichen Schutz.
So arbeiten wir zusammen
Telefon, E-Mail oder Formular – Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages.
Wir klären Rechtslage und Kosten – transparent, bevor etwas entsteht.
Sie erhalten eine klare Empfehlung – und entscheiden mit vollem Überblick über Chancen und Risiken.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch – am Verhandlungstisch oder vor Gericht.
Honorar
Alle Kosten besprechen wir offen, bevor sie entstehen.
§ 34 RVG
Das Erstberatungsgespräch für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 € zzgl. USt. Den konkreten Rahmen klären wir vor Beginn des Gesprächs.
RVG
Gerichtliche Verfahren rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab – nachvollziehbar anhand des Streitwerts, auf Wunsch mit Kostenprognose vorab.
Individuell
Insbesondere für Vertragsprüfungen und laufende Beratung bieten wir attraktive Pauschalen, Stundensätze und Beratungsverträge an.
Häufige Fragen
Für Verbraucher ist das Erstberatungsgespräch gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf es höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten. Vor Beginn der Beratung besprechen wir die Kosten transparent – es entstehen keine versteckten Gebühren.
Unbedingt. Der Notar beurkundet den Vertrag, berät aber beide Seiten neutral – er vertritt nicht Ihre Interessen. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift deckt Risiken wie Baulasten, Dienstbarkeiten, Erschließungskosten und nachteilige Klauseln auf.
Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktages. In dringenden Fällen – etwa bei fristgebundenen Kündigungen oder Räumungsklagen – erreichen Sie uns telefonisch unter 0391 – 59 776 556.
Beide Seiten – selbstverständlich nie im selben Verfahren. Gerade weil wir sowohl Mieter als auch Vermieter und Hausverwaltungen vertreten, kennen wir die Argumente und die Strategie der Gegenseite genau.
Kontakt & Anfahrt