Fünf Kompetenzfelder rund um die Immobilie, aus einer Hand: von der Prüfung des Kaufvertrags über das Mietverhältnis bis zum Streit an der Grundstücksgrenze.
01Grundstücksrecht
Keinen Grundstückskaufvertrag abschließen ohne anwaltliche Überprüfung. Der Notar beurkundet neutral – Ihre Interessen vertritt er nicht. Wir prüfen den Vertragsentwurf, bevor Sie unterschreiben, und begleiten Sie durch die gesamte Transaktion.
Due-Diligence-Prüfung von Grundstück und Vertragsunterlagen
„Übersetzung“ des Kaufvertrags in verständliche Sprache
Begleitung der Kaufverhandlungen bis zum Notartermin
Durchsetzung von Gewährleistungsrechten nach dem Kauf
Erschließungskosten, Dienstbarkeiten und Baulasten
Verdeckte Mängel, Altlasten oder eingetragene Rechte Dritter können den Wert eines Grundstücks erheblich mindern. Eine Prüfung vor der Unterschrift kostet einen Bruchteil dessen, was ein Rechtsstreit danach kostet.
02Mietrecht
Unser Schwerpunkt. Wir vertreten private Mieter ebenso wie Vermieter und große Hausverwaltungen – und kennen dadurch beide Seiten des Mietverhältnisses genau. Die örtliche Rechtsprechung und die Urteile insbesondere des Bundesgerichtshofs behalten wir dabei stets im Blick.
Gestaltung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen
Mieterhöhungen: Durchsetzung und Abwehr
Mängel der Mietsache und Mietminderung
Kautionsprüfung und -rückforderung
Kündigung, Räumungsklage und Zahlungsklage
Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
Ob Mieterhöhung, Eigenbedarfskündigung oder Schimmel in der Wohnung: Im Mietrecht entscheiden Fristen und Formalien. Lassen Sie Schreiben der Gegenseite prüfen, bevor Sie reagieren.
03Wohnungseigentumsrecht
Vom Kauf der Eigentumswohnung bis zur Eigentümerversammlung. Wir beraten Erwerber, Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen – rechtssicher und praxisnah.
Kaufvertragsprüfung zum transparenten Pauschalpreis
Begleitung des Erwerbs bis zur Eigentumsumschreibung
Vorbereitung und Anfechtung von Beschlüssen
Rechtssichere Einladungen zu Eigentümerversammlungen
Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
04Nachbarrecht
Der Streit am Gartenzaun ist selten banal. Grenzabstände, Bepflanzung, Einfriedung oder Lärm: Das Nachbarrecht verknüpft BGB, Nachbarschaftsgesetze und sogar Verfassungsrecht. Wir schaffen Klarheit – und suchen zuerst die diplomatische Lösung.
Grenzstreitigkeiten und Abstandsflächen
Zulässige Grenzbebauung und Grenzgestaltung
Überwuchs, Bepflanzung und Immissionen
Außergerichtliche Einigung und Schlichtung
Konsequente Vertretung vor Gericht, wenn nötig
Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ist viel wert. Deshalb prüfen wir immer zuerst, ob sich der Konflikt ohne Prozess lösen lässt – und führen ihn entschlossen, wenn nicht.
05Maklerrecht
Provision nur, wenn sie berechtigt ist. Wir vertreten Käufer und Verkäufer gegenüber Maklern – und beraten umgekehrt Makler bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Verträge.
Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen
Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen
Durchsetzung berechtigter Courtage-Ansprüche
Entwicklung von AGB für Makler
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